Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular der Website www.somt.ch. Sie ist verbindlich.
Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge ist begrenzt und die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Nach der Anmeldung erhalten Sie innert 2 Wochen eine Anmeldebestätigung. Bei ausgebuchten Modulen werden Sie benachrichtigt und auf der Warteliste eintragen.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl oder anderen zwingenden Gründen behalten wir uns vor, auf die Durchführung der Lehrgänge/Weiterbildungen zu verzichten oder sie zu verschieben. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Einschreibegebühr wird nach Anmeldung (sobald die Durchführung des Kurses gesichert ist) erhoben. Der Studienplatz ist erst gesichert, wenn die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die erste Teilrechnung (ausgestellt im Juli) ist bis zum Start des ersten Moduls zu begleichen. Die Gebühr für den gesamten Studiengang schliesst die Kosten für den Lehrgang, sowie die Kursunterlagen und Pausenverpflegung mit ein. Übernachtungen und Mahlzeiten sind nicht enthalten.
Eine Zahlungserinnerung versenden wir kostenlos per Mail. Danach werden Fr. 50.- Mahngebühr/pro Mahnung erhoben.
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Rechnung mit Einzahlungsschein zum Begleichen des Kursbeitrages einen Monat vor Beginn des Moduls.
Die Gebühr schliesst die Kosten für den Kurs sowie die Kursunterlagen und Pausenverpflegung ein. Übernachtungen und Mahlzeiten sind nicht enthalten. Das Kursgeld muss spätestens vor Beginn des Studiengangs / der Weiterbildung unserem Konto gutgeschrieben sein. Eine Zahlungserinnerung versenden wir kostenlos per Mail. Danach werden Fr. 50.- Mahngebühr/pro Mahnung erhoben.
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung. Es wird keine Rückerstattung gewährt. In Ausnahmefällen kann nach Absprache eine andere Vereinbarung getroffen werden.
Die Kursgebühr wird nach Abzug der Bearbeitungsgebühr von Fr. 80.00 zurückerstattet, wenn ein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt wird.
Die KursteilnehmerInnen sind selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Für den Verlust von Gegenständen kann SOMT nicht haftbar gemacht werden.